Blanc de Noirs (wörtlich: „Weißer aus schwarzen“)… Bei diesem Wein handelt es sich, die die französische Bezeichnung schon ahnen läßt um einen weißen Wein, der aus Rotweintrauben gekeltert ist. Es muß nicht nur ein Wein sein, es kann auch ein Cremant oder Champagner damit gemeint sein. Die in der Deutschschweiz als Federweisser bezeichnete Weinart Blanc de Noir ist im deutschen Weinrecht nicht definiert, wird aber auch nicht beanstandet.
Viele verschiedenen (den meisten) Sorten von Weinbeeren haben einen hellen Saft. Das ist dann unerheblich, welche Farbe die Schale hat. Dies kommt daher, dass die Farbstoffe in den Schalen der Trauben sitzen. Die Gärung der Säfte entzieht den Schalen diese Farbstoffe und bringt sie in den Wein. Trennt man jetzt Schalen und Saft vor der Gärung, erhält man weißen Wein aus roten Trauben. Ein Blanc de Noir hat einen leichten Rosefarbton.
Wie schon geschrieben, ist der Begriff „Blanc de Noir“ in Deutschland rechtlich nicht geregelt. Es gibt aber einige Punkte, die gelten. (Hätte mich auch gewundert, wenn in Deutschland etwas komplett ungeregelt ist J). Er muß komplett aus hellem Traubensaft bestehen. Im Gegensatz dazu kann man den Weißherbst nennen, hier dürfen 5% aus nicht hellem Saft sein. Bei hell gekeltertem Wein aus mehreren Rebsorten reicht die Angabe „Blanc de Noir“. Rebsorten müssen nicht angegeben werden. Ein Spätburgunder Weißherbst kann als ergänzende Bezeichnung „Blanc de Noir“ erhalten. Beim Spätburgunder Weißherbst könnte auch auf die Bezeichnung Weißherbst verzichtet. Spätburgunder – Blanc de Noir wäre ausreichend.
Eigentlich ist doch die Bezeichnung nicht das wichtigste. Wichtig ist, ob er lecker ist. Hier gilt wiederum, lecker ist personenabhängig… Was mir schmeckt, muß Ihnen nicht schmecken. Für dieses Problem gibt es nur eine wirkliche Lösung.
Probieren… Probieren… Probieren